Der Teilrichtplan Velo unterscheidet zwischen Strassen, welche für den Veloverkehr als Basis- oder Pendelrouten klassifiziert sind, und Strassen, welche für den Veloverkehr wenig Relevanz haben. Der Teilrichtplan sieht ebenfalls vor, auf den als Basis- oder Pendelrouten klassifizierten Strassen für die Velofahrenden Verbesserungen vorzunehmen. Während der Teilrichtplan bereits 2018 das letzte Mal grundsätzlich überprüft wurde und nun heute mit seinen Basis- und Pendelrouten und den dazugehörenden Massnahmen schon fast ein Jahrzehnt existiert, stellen Velofahrende immer wieder fest, dass längst nicht alle Routen mit Velomassnahmen ausgestattet sind. Daher bittet die Unterzeichnende die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: