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Interpellation zu lahmenden Untersuchungen betreffend Baselnazifrei vom 24. November 2018

Im Nachgang zur antisemitischen und rassistischen PNOS-Kundgebung vom 24. November 2018 auf dem Messeplatz und dem harten Vorgehen der Polizei gegen die Gegendemonstration «Basel nazifrei» wurde im Dezember 2021 eine Anzeige gegen Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Kantonspolizei eingereicht. Der Kantonspolizei wird vorgeworfen, ohne Not Gummischrot eingesetzt zu haben, der Kriminalpolizei, Beweise manipuliert zu haben, und der Staatsanwaltschaft, diese manipulierten Beweise wissentlich in den Verhandlungen eingesetzt zu haben.

Ein Video würde belegen, dass die damalige Eskalation im Zusammenhang mit der Gegendemonstration von der Polizei herbeigeführt wurde und die Gummischroteinsätze willkürlich und unverhältnismässig waren. Im Februar 2022 wurde bekannt, dass zur Untersuchung der Vorwürfe ein ausserkantonaler Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Schaffhausen bestimmt wurde.

Aufgrund der laufenden Verfahren gegen Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Kantonspolizei Basel-Stadt als auch der Klage gegen das Strafgericht Basel-Stadt sind die Prozesse rund um die Demonstration «Basel nazifrei» ausgesetzt. Es ist zu befürchten, dass es zu einer Verschleppung der Verfahren kommt, wenn nicht zügig an der Klärung der Sachverhalte gearbeitet wird.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Nachdem sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft das Bild von einer gewalttätigen Gegendemonstration verbreitet wurde und keine Zweifel am eigenen Vorgehen erkennbar war, überrascht es jetzt, dass es so lange braucht, um zu überprüfen, ob das Vorgehen von Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Kantonspolizei rechtmässig war oder nicht. Wir erklärt sich der Regierungsrat das schleppende Vorgehen? Gibt es Zweifel an der Version von Staatsanwaltschaft und Polizei in Zusammenhang mit der Demonstration «Basel nazifrei»?
  2. Es ist anzunehmen, dass Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, Kantonspolizei sowie der Regierungsrat ebenfalls ein Interesse an der raschen Klärung der Vorwürfe haben. Kann mit einer Beschleunigung des Verfahrens und einem baldigem Abschluss gerechnet werden? Wo ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?
  3. Bis heute wurden an die 60 Gerichtsverfahren gegen Demonstrationsteilnehmende eingeleitet, welche durch die Ermittlungen gegen die Behörden sistiert sind. Ist es nicht im Interesse des Kantons, diese zügig abzuschliessen?
  4. Wie gedenkt der Regierungsrat darauf zu reagieren, sollte sich herausstellen, dass die Strafanträge gegen Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Kantonspolizei begründet sind?

 

7.11.2022, Tonja Zürcher