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Interpellation Nicola Goepfert betreffend Erneute unterirdische Unterbringung von asylsuchenden Menschen

In den Jahren 2015 und 2016 hatte der Kanton Basel-Stadt mehrere Zivilschutzanlagen (ZSA) zur Unterbringung von asylsuchenden Menschen eröffnet. Im Zusammenhang mit dieser unmenschlichen Form der Unterbringung wurden die Interpellation Müller-Walz (16.5107), die Interpellation Bertschi (16.5581) und die schriftliche Anfrage Lachenmeier (18.5142) eingereicht. Darin wird festgehalten, dass der Kanton grundsätzlich eine oberirdische Unterbringung aller asylsuchenden Menschen anstrebt.

Aus einem Statement von direkt betroffenen Menschen geht hervor, dass im Kanton Basel-Stadt erneut drei unterirdische Anlagen eröffnet wurden. Dabei handle es sich um Aussenstationen des SEM. Diese seien vom Kanton zur Verfügung gestellt worden, weil es im Bundesasyllager (BAZ) zu wenig Platz hat. Im Statement schreiben die Betroffenen, dass über 50 Migrant:innen in einem einzigen Zimmer untergebracht seien. Gemäss Bericht seien die gesundheitliche Betreuung desaströs und kranke Personen erst nach Intervention in ein Krankenhaus gebracht worden.

  1. Welche unterirdischen Unterbringungen wurden dem SEM zur Verfügung gestellt?
  2. Wie lange werden diese dem SEM zur Verfügung gestellt?
  3. Wieso hat der Kanton dem SEM keine Unterbringung über Tag zur Verfügung gestellt?
  4. Wie gewährleistet Basel-Stadt im Zusammenhang mit dem BAZ, dass die Gesundheit und Sicherheit von allen Menschen gewahrt wird, die sich auf dem Boden des Kantons befinden?
  5. Wie werden Gesundheitsschutz und Brandschutz (versperrte Fluchtwege) durch den Kanton geprüft?
  6. Gibt es Mindestanforderungen und Richtlinien im Zusammenhang mit der Unterbringung von asylsuchenden Menschen?
  7. Nach welchen Kriterien werden die Migrant:innen den jeweiligen Unterbringungen zugeteilt?
  8. Wie hoch ist die Belegung in den Unterbringungen, aufgeschlüsselt nach Standort, Unterbringungsart (unterirdisch/über Tag) und Kapazität?

Nicola Goepfert